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EuroCasa Ltd. Walton Agent in Spanien Casa Euroservicio s.l. Avd Escandinavia 63 Buzon 122 Urb El Faro Gran Alacant ES 03130 Santa Pola ( Tel 0034 616 421 085 or 0034 649 777 099 Mail: cs@eurocasa.nu
Geschäftsbedingungen für die Miete von Wohnungen und HäusernAllgemeines: EuroCasa ist eine „e-commerce“-Firma, welche über das Internet Mietverträge über Wohnungen und Häuser vermittelt. Der Mietvertrag selbst wird zwischen dem Mieter und dem Eigentümer des Mietobjekts, bzw. dessen Vertreter, abgeschlossen. EuroCasa ist von dem Eigentümer der Mietobjekte ermächtigt, a) die auf unseren Web-Seiten beschriebenen Mietobjekte anzubieten; b) die Mietverträge gemäß unseren Formularen zu vermitteln; c) die in den Mietverträgen festgelegten Zahlungen vom Mieter in Empfang zu nehmen ; und d) etwaige Beschwerden der Mieter entgegen zu nehmen. Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage für sämtliche von uns vermittelten Mietverträge. Wir machen darauf aufmerksam, daß die Leistung von EuroCasa lediglich in der Vermittlung von Mietverträgen besteht und deshalb die in Ausführung der europäischen Direktive 90/314/ EEC für Reiseverträge, wie die Bestimmungen der §§ 651 a ff. BGB hierauf keine Anwendung finden, da keine zusätzlichen Leistungen angeboten werden. 1. Buchungen 1.1 Die von uns angebotenen Mietobjekte können ausschließlich über die Internet-Seite von EuroCasa gebucht werden. Um eine Buchung wirksam durchführen zu können ist es erforderlich, daß von Ihnen a) die über unsere Internet-Seite zur Verfügung gestellten Mietformulare vollständig ausgefüllt werden; b) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ihnen akzeptiert werden; c) im Falle der Zahlung mittels einer Kreditkarte von Ihnen die Abbuchung des entsprechenden Mietbetrages genehmigt wird und daß der entsprechende Betrag dem Kreditkartenkonto belastet wird. 1.2 Buchungen, welche weniger als 57 Tage vor Ihrem Ankunftstag getätigt werden, können ausschließlich über Kreditkarten bezahlt werden. 1.3 Ihre Buchung wird unverzüglich über Ihre e-mail-Adresse bestätigt. 1.4 Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie eine Buchungsnummer, sobald der Mietbetrag vollständig auf unseren Konten gutgeschrieben wurde. Diese Nummer ermöglicht Ihnen im Internet den Zugang zu sämtlichen persönlichen, das Mietobjekt betreffende Informationen. 1.5 Sobald Sie Ihre Buchungsbestätigung erhalten haben, gelten Sie als Mieter des gebuchten Mietobjekts. Versäumen Sie es jedoch, die Ihnen übersandte Rechnung zu bezahlen bzw. Ihre Abschlußzahlung zu leisten, verlieren Sie den Anspruch auf das gebuchte Objekt, welches dann wieder von anderen Interessenten gebucht werden kann. Die Rückerstattung von geleisteten Zahlungen erfolgt in einem derartigen Falle durch Rückbuchung abzüglich etwaig angefallener Gebühren. 2. Mietzins Die Angaben über den Mietzins ergeben sich aus der das Mietobjekt betreffenden Seite im Internet. Hier ist insbesondere in jedem einzelnen Falle angegeben, welche Nebenleistungen wie z.B. Elektrizität, Gas und Wasser, im Mietpreis eingeschlossen sind oder nicht. Die Reinigung des Mietobjektes, Bettwäsche, Handtücher, Kinderbetten und Zusatzbetten sowie Telefongebühren sind in keinem Fall im Mietpreis enthalten und sind vom Mieter separat zu bezahlen. 3. Zahlung Die Zahlung hat unmittelbar bei der Buchung eines Mietobjektes zu erfolgen. Sie haben dabei die Wahl, den fälligen Mietzins mittels Kreditkarte oder durch Banküberweisung zu bezahlen. 3.1 Zahlung per Kreditkarte Die einfachste und schnellste Zahlungsweise ist die Bezahlung mittels Kreditkarte. Hierzu müssen Sie auf unserer Web-Seite die Nummer und das Gültigkeitsdatum (Monat/Jahr) Ihrer Kreditkarte eingeben. Es erfolgt daraufhin eine Überprüfung der Gültigkeit der Karte sowie der Deckung des Rechnungsbetrages. Anschließend wird Ihr Kartenkonto automatisch mit dem Betrag belastet. Die Zahlung wird auf Ihrem Kredikartenauszug in derjenigen Währung abgerechnet, die in der Beschreibung des Mietobjektes auf unserer Web-Seite angegeben ist. 3.2 Zahlung mittels Banküberweisung Falls Sie sich für die Zahlung des Mietzinses mittels Banküberweisung entschieden haben, erhalten Sie über e-mail eine Zahlungsanweisung. Der Mietzins muß bei dieser Zahlungsweise innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Zahlungsanweisung per e-mail bei uns eingegangen sein; andernfalls verfällt Ihre Buchung. Denken Sie daran, daß Auslandsüberweisungen gebührenpflichtig sind. 3.3 Buchung mehr als 60 Tage vor dem Ankunftstag Wenn Sie Ihr Mietobjekt mehr als 60 Tage vor dem Ankunftstag buchen, ist lediglich eine Anzahlung in Höhe von 30 % des gesamten Mietzinses erforderlich. Die restliche Miete muß jedoch spätestens 50 Tage vor dem Ankunftstag auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Eine entsprechende Aufforderung wird Ihnen 14 Tage vor dem Fälligkeitstag zugesandt. 3.4 Buchung weniger als 60 Tage vor dem Ankunftstag Sollten Sie das Mietobjekt weniger als 60 Tage vor dem von Ihnen gewählten Ankunftstag buchen, ist die Gesamtmiete sofort fällig. In diesem Fall ist lediglich eine Zahlung mittels Kreditkarte möglich. 4. Storno 4.1 Ein Storno/Kündigung des Mietvertrages ist nur bis zu 14 Tagen vor dem Ankunftstag möglich. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigungserklärung auf unserer Internet-Seite. EuroCasa ist verpflichtet, die Kündigung unverzüglich zu bestätigen. 4.2 Erfolgt die Kündigung mehr als 50 Tage vor dem gewählten Ankunftsdatum, so wird Ihnen als Mieter der Mietbetrag abzüglich einer Stornogebühr von 30 % zu erstattet. Die Kosten der Überweisung gehen zu Lasten des Mieters. 4.3 Erfolgt die Kündigung zwischen dem 49. und dem 14. Tag vor dem Ankunftsdatum, werden dem Mieter dann 50 % des Mietbetrages erstattet, wenn das Mietobjekt von EuroCasa wieder vermietet werden konnte und EuroCasa der volle Mietbetrag des neuen Mieters gutgeschrieben wurde. Konnte das Mietobjekt nicht erneut für den Zeitraum des ursprünglichen Mietvertrages vermietet werden, verfällt der Mietzins; der Mieter hat dann keinen Anspruch auf Rückzahlung. 4.4 Wir empfehlen den Abschluß einer Rücktrittversicherung. Dies ist jedoch freiwillig und kann zusätzlich zu dem abgeschlossenen Mietvertrag bei der Buchung abgeschlossen werden. (100€ bei beträge bis DM 8.000 darüber 150€ ) 4.5 Die auf die Versicherungspolice bezahlte Prämie ist nicht erstattbar. 4.6 Die vorstehenden Regelungen finden auch dann Anwendung, wenn der Mieter das Mietobjekt oder die Mietperiode ändern möchte. 5. Ersatzobjekte 5.1 Sollte das Mietobjekt aus irgend welchen Gründen vom Eigentümer nicht zur Verfügung gestellt werden können, werden Sie als Mieter so frühzeitig wie irgend möglich über diesen Umstand informiert. Sie haben in einem solchen Fall die Wahl, ob Sie entweder ein angebotenes Ersatzobjekt akzeptieren, welches mindestens gleichwertig mit dem ursprünglichen Mietobjekt zu sein hat, oder aber vom Mietvertrag zurücktreten wollen. 5.2 Der Mieter ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Information über die Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes, auf keinen Fall jedoch später als 3 Tage vor dem Ankunftsdatum, EuroCasa mitzuteilen, ob er das angebotene Ersatzobjekt akzeptiert oder er vom Vertrag zurücktritt. Äußert sich der Mieter nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums, verliert er das Recht auf Stellung eines Ersatzobjektes. 5.3 Lehnt der Mieter das angebotene Ersatzobjekt ab oder kann ihm ein solches vom Vermieter nicht zur Verfügung gestellt werden, ist der vom Mieter gezahlte Mietzins von EuroCasa unverzüglich zu erstatten. 6. Anzahl der Gäste Für jedes Mietobjekt ist die Höchstzahl der Gäste angegeben, für welche das Mietobjekt zur Verfügung gestellt wird. Diese Höchstzahl darf in keinem Fall ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens EuroCasa überschritten werden. Soweit nichts anderes in der Information über das Mietobjekt angegeben, zählen Kinder, unabhängig von ihrem Alter, als Gäste im Sinne dieser Bestimmung. Die von EuroCasa am Ort des Mietobjekts beauftragte Person ist berechtigt, allen Gästen den Zutritt zum Mietobjekt zu verwehren, wenn die Gesamtzahl der Gäste die erwähnte Höchstzahl überschreitet. 7. Verantwortlichkeit und persönliche Informationen 7.1 Der Mieter bleibt persönlich verantwortlich für die Erfüllung sämtlicher mit dem Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen. 7.2 Der Mieter wird auf Anforderung schriftlich über alle Personen Auskunft erteilen, denen Zutritt zum Mietobjekt gewährt werden soll. Er ist berechtigt, eine oder mehrere Person(en) in seiner Begleitung auszutauschen; ein Austausch des Mieters selbst, d.h. also eine Übertragung des Mietvertrages auf Dritte, ist nicht möglich. 8. Ankunft, Abreise und Kaution 8.1 Die Regelungen, welche für Ankunft beim und Abreise vom Mietobjekt gelten, sind in den spezifischen Informationen über das Mietobjekt enthalten. Der Schlüssel zu dem Mietobjekt ist im allgemeinen an der bezeichneten Anschrift zwischen 16.00 und 19:00 Uhr der lokalen Zeit am Ankunftstag abzuholen. Das Mietobjekt soll nicht später als 10:00 Uhr lokaler Zeit am Abreisetag für die Reinigungsarbeiten zur Verfügung stehen. Änderungen bezüglich Ankunfts- und Abreisezeiten sind mit dem benannten Beauftragten am Ort des Mietobjektes spätestens 3 Tage vor Ankunft oder Abreise zu vereinbaren. Sollte sich die Ankunft am Anreisetag aus irgend welchen Gründen verzögern, so ist die im Mietvertrag benannte Person unverzüglich zu informieren. Sollten sich durch die verzögerte Anreise bei dem lokalen Beauftragten zusätzliche, sonst nicht erforderliche Kosten für die Anreise zum Mietobjekt ergeben, so ist er zum Ersatz der dadurch entstandenen Aufwendungen berechtigt. 8.2 Sollte im Einzelfall aufgrund örtlicher Übung am Tage der Ankunft eine Kautionszahlung zu leisten sein, so ist diese in lokaler Währung bar an den hierfür Beauftragten zu entrichten und wird von diesem am Abreisetag erstattet, sobald das Mietobjekt als ordnungsgemäß abgenommen ist. Sollte das Mietobjekt durch unsachgemäßen Gebrauch seitens des Mieters beschädigt worden sein, oder nicht ordnungsgemäß gereinigt zurückgegeben werden, ist der örtliche Beauftragte berechtigt, die Kaution ganz oder teilweise so lange einzubehalten, bis die betreffenden Schäden beseitigt bzw. das Mietobjekt in angemessener Weise gesäubert worden ist. 9. Haftung 9.1 Der Mieter ist nicht berechtigt, das Mietobjekt für andere als die im Mietvertrag vereinbarten Zwecke zu nutzen. Er hat insbesondere a) das Mietobjekt und die darin befindlichen Gegenstände sorgfältig zu behandeln; b) die besonderen Mietbedingungen, Instruktionen und sonstigen Regelungen, wie auch die allgemeinen Gesetze zu beachten; und c) das Mietobjekt nicht für eine größere Anzahl von Gästen zu benutzen als der im Mietvertrag angegebenen Höchstzahl. 9.2 Der Mieter ist für alle Schäden und Kosten verantwortlich, die von ihm oder einer seiner Begleitpersonen dem Mietobjekt oder dem Inventar fahrlässigerweise zugefügt wurden. 9.3 Das Mietobjekt ist in sauberem Zustand zurückzugeben. Der Mieter ist verantwortlich für alle Umstände, welche die weitere Vermietung des Mietobjektes etwa durch zusätzliche Reinigungsmaßnahmen oder Reparaturen verzögern oder unmöglich machen. 9.4 Der Mietvertrag kann vom Eigentümer oder der von diesem beauftragten Person fristlos gekündigt werden, wenn die Bestimmungen des Mietvertrages durch den Mieter oder durch eine seiner Begleitpersonen in grober Weise verletzt werden. 9.5 Werden die Bestimmungen des Mietvertrages von einer der beiden Parteien schuldhaft verletzt, so ist die andere Partei zum Ersatz des hieraus entstandenen Schadens berechtigt. Der Geschädigte ist jedoch verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Höhe des Schadens zu begrenzen. Die Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen höherer Gewalt ist hiervon ausgeschlossen. 10. Beschwerden 10.1 Dem Mieter obliegt es, etwaig auftretende Störungen und Schwierigkeiten in Bezug auf das Mietobjekt nach besten Kräften selbst zu lösen oder zu mindern. Sollte das aus irgend welchen Gründen nicht möglich sein, ist unverzüglich die lokale Kontaktperson telefonisch zu informieren. Diese telefonische Beschwerde ist innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu bestätigen. Der Eigentümer bzw. der von ihm Beauftragte hat die gemeldeten Störungen innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen. Ist eine derartige Beseitigung nicht erfolgt, ist EuroCasa über die im Internet angegebene Kontaktadresse zu informieren. 10.2 Durch die Benachrichtigung ist dem Vermieter bzw. dem von ihm Beauftragten Gelegenheit zu geben, die Beanstandungen zu beseitigen bzw. ein Ersatzobjekt zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf Minderung des Mietzinses besteht nur im Falle schwerwiegender Beeinträchtigung der Nutzung des Mietobjektes und wenn die erforderliche Benachrichtigung des Eigentümers rechtzeitig erfolgt ist.
Ein Anspruch auf Minderung des Mietzinses entfällt auch dann, wenn der Mieter das Mietobjekt vorzeitig verläßt oder aufgetretene Beeinträchtigungen oder Störungen nicht rechtzeitig bekannt gibt. 11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf den Mietvertrag und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet das Recht des Landes Anwendung, in welchem sich das Mietobjekt befindet. Gerichtsstand ist der Ort des Mietobjektes. |
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